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Lausitzer Rundschau: Abgeordnete und ihre Nebeneinkünfte Parlament der Hinterbänkler

Cottbus (ots)

Knapper ging es nicht. Dennoch sollten sich die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages beim Verfassungsgericht in 
Karlsruhe bedanken. Ihre Einkünfte aus neuen Tätigkeiten oder dem 
alten Beruf dürfen - wie von der Mehrheit des Bundestages gewollt - 
offen gelegt werden. Das ist richterlich gebilligte Transparenz. Die 
roten Roben haben die Parlamentarier somit davor geschützt, im 
öffentlichen Bild weiterhin als Abkassierer zu gelten, die sich allem
verpflichtet fühlen, nur nicht ihrem herausragenden Mandat. Modernem 
Parlamentarismus kann das nur gut tun - noch nie war schließlich das 
Mandat dem Druck von Wirtschafts- und Lobbyisteninteressen so stark 
ausgesetzt, wenn nicht gar mit ihnen verquickt.
 Auf der anderen Seite muss man allerdings auch die Kirche im Dorf 
lassen: Wer so tut, als ob Abgeordnete vor allem deshalb im Bundestag
sitzen, um mit der Visitenkarte des Hohen Hauses außerhalb Geld zu 
scheffeln, der irrt gewaltig. Das Parlament ist weitestgehend eines 
der Hinterbänkler, die ihre Arbeit meist solide in den Ausschüssen 
leisten. Die Mehrheit verfügt eben nicht über eine so lange Liste der
lukrativen Nebenjobs wie ein Friedrich Merz. Wenn, dann erhalten sie 
als Gewerkschafter Aufsichtsratsgelder, die sie an ihre Gewerkschaft 
weiterleiten müssen oder sie bekommen Honorare für kleine Reden und 
Vorträge, die in der Regel gespendet werden. Die vier Richter, die 
sich gegen die Offenlegung ausgesprochen haben, begründen daher zu 
Recht, dass die Veröffentlichung von Bruttoeinkünften auch zu 
falschen Schlüssen führen könnte. Was am Ende beim Abgeordneten 
verbleibt, ist in der Tat nicht glasklar ersichtlich. Insofern ist 
die Lehre aus dem gespaltenen Urteilsspruch: Das Gesetz muss einem 
Feinschliff unterzogen werden.
 Nun argumentieren die Kläger, gerade Selbstständigen und 
Freiberuflern sei die Kandidatur als Parlamentarier durch die 
Offenlegungspflicht kaum noch zumutbar, geschweige denn attraktiv. 
Das ist falsch, weil es unzulässig die Bedeutung des 
Abgeordnetenmandats schmälert. Unzumutbar ist nicht, dass man in der 
exponierten Stellung eines Volksvertreters auch exponierte 
Anforderungen über sich ergehen lassen muss. Der Bürger hat darauf 
ein Anrecht. Unzumutbar ist vielmehr der Weg in die Parlamente, die 
jahrelangen Ochsentouren, die Freiberufler abschrecken. Von den 
Parteien hängt die Attraktivität politischen Engagements ab, aber mit
Sicherheit nicht von einem Gesetz zur Offenlegung von 
Nebeneinkünften.

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