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Lausitzer Rundschau: Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetz

Cottbus (ots)

Der Blick zurück beruhigt: Die schlimmsten
Horrorszenarien durch die Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes
(AGG) haben sich nicht erfüllt. So ist zum Beispiel die erwartete 
Prozesslawine ausgeblieben. Die Begründung dafür, dass viele 
Betroffene sich lieber außergerichtlich einigen, ist einleuchtend. 
Man kann es aber auch im Sinne der AGG-Kritiker so erklären, dass 
sich eben kaum jemand dafür interessiert, was wirklich an 
folgenreichen Regelungen in dem Gesetz steht. Und genau das ist schon
erstaunlich. Insbesondere wenn man sich daran erinnert, wie heftig 
und zum Teil verbittert vor einem Jahr und länger die Debatte auch 
innerhalb der Großen Koalition über das AGG geführt wurde. Der Bürger
schöpft sein neues Recht dennoch kaum aus, weshalb die Frage durchaus
legitim ist, ob das AGG wirklich gebraucht wird. Anscheinend ja 
nicht. Wer heute offenkundig diskriminiert wird, hat ohnehin schon 
andere Rechtsmöglichkeiten, die er nutzen kann. Den Befürwortern des 
Gesetzes muss allerdings zugebilligt werden, dass zwölf Monate in der
Rechtssprechung noch kein allzu langer Zeitraum für ein überzeugendes
Fazit sind.  Zur Wahrheit gehört aber auch: Es gibt keine Alternative
zu dem Gesetz. Denn die Bundesregierung hat weitgehend lediglich 
EU-Vorgaben umgesetzt. In der Großen Koalition wird sich auch kaum 
jemand finden, der dieses Fass jetzt wieder ernsthaft öffnen würde - 
nachdem es so mühsam vor einem Jahr geschlossen wurde.

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