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Lausitzer Rundschau: Linkspolitiker Ramelow darf nicht mehr überwacht werden: Ein Popanz weniger

Cottbus (ots)

Der Verfassungsschutz wird künftig sorgsamer mit
dem Status von Abgeordneten umgehen müssen. Nach einer Entscheidung 
des Kölner Verwaltungsgerichts ist die jahrelange Observierung des 
Linksparteipolitikers Bodo Ramelow rechtswidrig. Dieses Urteil ist 
kein Persilschein für Volksvertreter. Wer sich etwa der 
Volksverhetzung schuldig macht, darf auch weiter von den Schlapphüten
beobachtet werden. Dennoch hat das Gericht ein Signal gesetzt, und 
zwar zugunsten der Meinungsfreiheit und des freien 
Abgeordnetenmandats. Man muss die Linkspartei nicht mögen, aber dass 
sich ihre Parlamentarier verfassungsfeindlichen Bestrebungen 
hingeben, ist ein Popanz, durch den Ramelow & Co bedeutsamer 
erscheinen, als sie es in der politischen Wirklichkeit sind. Nicht 
zuletzt daraus leitet die einstige PDS immer noch eine Art 
Märtyrer-Rolle für sich ab. Eine inhaltliche Auseinandersetzung ist 
sicher zielführender, um die Linkspartei zu entzaubern. Jedenfalls 
sollte es zu denken geben, dass das CDU-regierte Saarland als erstes 
westdeutsches Bundesland die Beobachtung der Linkspartei gestoppt hat
- es ist die Heimat von Oskar Lafontaine, dem prominentesten 
Linksausleger der Republik. Nur für die Wahlkämpfer von Roland Koch 
dürfte es jetzt schwerer werden, das rot-rote Gespenst in Hessen an 
die Wand zu malen. Das Urteil muss aber auch Wolfgang Schäuble eine 
Mahnung sein. Unter bestimmten Voraussetzungen will der 
Bundesinnenminister Abgeordnete, Juristen und Geistliche mit einem 
großen Lauschangriff überziehen. Das wäre eine Eskalation staatlicher
Datensammelwut. Bleibt zu hoffen, dass auch dieser Plan in der 
Versenkung verschwindet.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
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