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Lausitzer Rundschau: Monatelange Strafprozesse vor Gericht Notwendige Geduld

Cottbus (ots)

Strafprozesse erregen das Interesse einer breiten
Öffentlichkeit, besonders dann, wenn sie sehr lange dauern. Mit jedem
Monat, der ins Land geht, ohne dass ein Urteil fällt, wächst bei 
vielen das Unverständnis: Was machen die da so lange? Wenn dann noch,
wie jetzt am Cottbuser Landgericht, die Angeklagten aus der 
Untersuchungshaft entlassen werden müssen, bekommen Richter schnell 
am Stammtisch die Etiketten faul und unfähig.
Sicher gibt es gelegentlich auch mal einen Richter, der sich nicht 
mit aller Kraft ins Zeug legt, um ein Verfahren zügig abzuschließen. 
Doch das sind seltene Einzelfälle. Meist sind es ganz andere Gründe, 
die allen Prozessbeteiligten viel Geduld abverlangen, bis ein Urteil 
gesprochen werden kann.
Da sind zum Beispiel Verfahren mit komplizierten Tatvorwürfen und 
mehreren Angeklagten, die keine Aussagen machen. Weil jeder Mensch in
Deutschland bis zu einer Verurteilung als unschuldig gilt und jedem 
seine Tat auch nachgewiesen werden muss, sind dann Zeugen und 
Sachverständige nötig, um zu einer rechtsstaatlichen Entscheidung zu 
kommen. Das kann viele Verhandlungstage lang dauern.
Und zu einem fairen Prozess gehört in einem demokratischen Land das 
Recht auf umfangreiche Verteidigung. Die Strafprozessordnung in 
Deutschland sieht dafür vor, dass Anwälte bis zur Urteilsverkündung 
Beweisanträge stellen können. So soll sichergestellt werden, dass 
nichts unter den Tisch fällt, was einen Angeklagten entlasten könnte.
Zum Gerichtsalltag gehört es jedoch auch, dass Verteidiger manchmal 
dieses Recht arg strapazieren, vielleicht sogar missbrauchen. Vor 
Jahren wurde am Cottbuser Landgericht von einem Anwalt in einem 
quälend langen Mordprozess sogar beantragt, eine Hellseherin als 
Zeugin zu laden, ohne Erfolg.
Im selben Verfahren hatte jedoch auch einer von vielen 
Befangenheitsanträgen gegen die Kammer Erfolg. Nach einem halben Jahr
wurde deshalb der Prozess abgebrochen und musste mit anderen Richtern
neu beginnen. An Ende stand trotzdem die Höchststrafe für den 
Angeklagten: lebenslänglich.
In einem Rechtsstaat darf kein Unschuldiger eingesperrt werden. Nicht
umsonst gilt unabhängig davon ob es um Mord oder Ladendiebstahl geht:
Im Zweifel für den Angeklagten. Dieses hohe Gut muss uns viel Geduld 
wert sein. Auch wenn das manchmal schwerfällt.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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