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Lausitzer Rundschau: Große Koalition einigt sich auf Erbschaftsteuerreform Reförmchen-Kompromiss

Cottbus (ots)

Erbschaftsteuer gibt es zwei Denkschulen. Das
vererbte Vermögen sei schon einmal besteuert worden und müsse daher 
steuerfrei bleiben, lautet die eine. Diese Ansicht hat eine gewisse 
Logik. Genauso logisch aber ist die Auffassung, dass das ererbte 
Vermögen für den Erben leistungslos erzieltes Einkommen ist und 
deshalb besteuert werden darf. So wie die Schenkung.
Die Debatte um die Erbschaftsteuerreform wurde sehr emotional 
geführt. Dass eine Witwe ihr Haus verkaufen und ein Firmenerbe 
Mitarbeiter entlassen müsse, nur um das Finanzamt zu bedienen, dieses
Argument benutzte vor allem die CSU in der Debatte und als 
Wahlkampfinstrument. Sie hätte die Steuer am liebsten ganz 
abgeschafft.
Aber bei insgesamt zwei Billionen Euro, die in den nächsten zehn 
Jahren in Deutschland zur Vererbung anstehen, bedeutet ein Verzicht 
auf die Erbschaftsteuer, dass die ungleiche Verteilung von 
Reichtümern immer weiter zunimmt. Nicht wenige Kinder aus 
wohlhabenden Familien, die ohnehin einen Startvorteil haben, gehen 
mit mehreren Eigentumswohnungen und einem Aktiendepot ins Leben. Dass
das Vermögen Verstorbener wenigstens zu einem Teil dazu benutzt 
werden müsse, um der nachwachsenden Generation bessere Chancen zu 
geben, etwa für Bildung, ist eine Philosophie, die zum Beispiel in 
den USA zu einer sehr hohen Erbschaftsteuer geführt hat. Aber die 
SPD, die wohl für höhere Steuersätze gewesen wäre, hat sich gescheut,
die überfällige Debatte um die Chancengerechtigkeit in Deutschland an
dieser Stelle zu führen.
So ist ein Reförmchen herausgekommen, bei dem man nur versuchte, den 
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Das 
Aufkommen bleibt gleich - und zwar niedrig. In sich ist das Konzept 
aber weitgehend schlüssig. Die Freigrenzen und die Regelungen für das
selbst genutzte Wohneigentum sind so, dass es keine Härtefälle geben 
kann. Und auch Firmenerben müssen, wenn sie den Betrieb weiterführen,
das Finanzamt nicht mehr fürchten. Ein Makel haftet dem Kompromiss, 
neben dem grundsätzlichen Einwand, dennoch an: Gleichgeschlechtliche 
eingetragene Lebenspartner werden wie Witwen und Witwer bei selbst 
genutzten Immobilien von der Steuer befreit. Nichteheliche 
Lebenspartner aber müssen den höchsten Steuersatz zahlen als wären 
sie entfernte Verwandte. Das ist angesichts der heutigen Wirklichkeit
lebensfremd und daher falsch.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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