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Lausitzer Rundschau: Für das Allgemeinwohl Kabinett verabschiedet Enteignungsgesetz

Cottbus (ots)

Nein, die Linkspartei hat nicht das Kanzleramt
besetzt. Und auch am Kabinettstisch sitzen nach wie vor die Politiker
der Großen Koalition. Daran muss erinnert werden, wenn diese 
Bundesregierung nun ein Gesetz auf den Weg gebracht hat, das auch die
Möglichkeit der Enteignung von Bank-Aktionären einschließt. Trotzdem 
ist das Wehgeschrei groß. In der Union wittert man einen Verrat an 
allem, was der Partei bislang heilig war. Dabei sind wir von einem 
gesellschaftlichen Umsturz weit entfernt. Wenn überhaupt, dann haben 
ihn die Banken versucht. Sie erdachten die abenteuerlichsten 
Konstruktionen, um Geld zu scheffeln, hinter dem immer weniger 
realwirtschaftliche Werte standen. Das Resultat ist ein drohender 
Zusammenbruch maßgeblicher Kreditinstitute, der den ökonomischen 
Abwärtssog weiter beschleunigen würde. Jetzt soll ihnen der Staat die
Risiken bedingungslos abnehmen, also der Steuerzahler. Im Grunde 
wollen die Banken einen Sozialismus der Verluste. In dieser Situation
muss die Regierung wieder für Ordnung sorgen - notfalls auch mit der 
vorübergehenden Enteignung von Geldhäusern. Natürlich klingt das 
gewöhnungsbedürftig. Als der Staat zum ungewöhnlichen Mittel griff, 
der Bankenwelt mit Steuermilliarden zu helfen, war die 
ordnungspolitische Empörung deutlich leiser. Mittlerweile steht jeder
Bundesbürger mit 2400.Euro für die Stabilisierung der angeschlagenen 
Kreditinstitute gerade. Fast die Hälfte davon entfällt auf die Hypo 
Real Estate (HRE). Soll dieses Geld nicht verloren gehen, muss der 
Staat stärkeren Einfluss auf die Geschäftsgebaren der HRE bekommen. 
Der Bundesregierung ist vorzuwerfen, dass sie diesen Pragmatismus 
nicht schon früher gepflegt hat. Der im vergangenen Herbst 
verabschiedete Banken-Rettungsschirm ist Ausdruck ideologischer 
Verklemmung, weil er existenzgefährdeten Großbanken ein Maximum an 
staatlicher Kapitalzufuhr in Aussicht stellt, aber nur ein Minimum an
staatlicher Kontrolle. Dieses Ungleichgewicht wird im 
"Rettungsübernahmegesetz" nun gerade gerückt. Bedenkenträger in der 
Union argumentieren, dass das Vertrauen in die Marktwirtschaft damit 
den Bach hinunter gehe. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Ohne 
Steuermilliarden wäre die HRE längst pleite. Um wieder Vertrauen in 
die Marktwirtschaft zu fassen, müssen die Bürger zur Überzeugung 
gelangen, dass Gewinne nicht einfach privatisiert und Verluste 
sozialisiert werden können. Dass der Staat sich von Bankaktionären 
erpressen lassen darf, steht nicht im Grundgesetz, wohl aber, dass 
eine Enteignung zum "Wohle der Allgemeinheit" zulässig ist.

Pressekontakt:

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Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
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