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Lausitzer Rundschau: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlcomputern

Cottbus (ots)

Wahlcomputer sind vorerst aus den bundesdeutschen
Wahlkabinen verbannt. Diese Klarheit schafft der Spruch der 
Verfassungsrichter am Dienstag in Karlsruhe. Sie fordern: Der 
Wahlvorgang und die wesentlichen Schritte des Wahlverfahrens müssen 
für die Wähler kontrollierbar und nachprüfbar bleiben. Mit einem 
Knopfdruck allein sind sie das nicht. Stimmen lassen sich nicht ein 
zweites Mal auszählen, nachträgliche Zweifel am Wahlergebnis sich 
nicht aus dem Weg räumen. Bislang hätten Wahlleiter in Kommunen wie 
Cottbus, die die elektronischen Wahlgeräte einsetzten, bei solchen 
Einsprüchen die Hände heben müssen. Was dann bleibt, wäre Misstrauen.
Misstrauen, das sich in diesem Fall aber nicht allein auf den 
neumodischen Rechner bezieht. Mit dem Verdacht der Manipulation des 
Wahlcomputers verbindet sich sofort auch Misstrauen in Politik und 
Demokratie. Misstrauen, das auch in dürftiger Wahlbeteiligung mündet.
Zumindest diesem Misstrauen entzieht das Karlsruher Urteil den 
Nährboden. Maschinenstürmerei ist es dennoch nicht. Denn: Die 
Karlsruher Richter verbieten nicht grundsätzlich den Einsatz der 
modernen Technik. Sollte die einmal in der Lage sein, nicht nur die 
Ergebnisse schnell anzubieten, sondern diese bei Wahrung des 
Wahlgeheimnisses zuverlässig nachprüfbar zu machen, dürfen 
Wahlcomputer auch nach diesem Urteil in die Wahlkabinen zurückkehren.
Bis dahin geben Stift und Papier den Wählern bewährten 
Vertrauensschutz.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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