Lausitzer Rundschau: Der Bundestag stärkt die Patientenverfügung Ermutigendes Signal
Cottbus (ots)
Schätzungsweise neun Millionen Bundesbürger haben schriftlich niedergelegt, was mit ihnen bei schwersten Erkrankungen geschehen soll, die eine mündliche Äußerung unmöglich machen. Die meisten dieser Patientenverfügungen sind ein Plädoyer für den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen. Doch sicher sein können die Betroffen nicht, dass ihr Wille von den Ärzten respektiert wird. Im Zweifelsfall gehen die Mediziner auf Nummer sicher und entscheiden sich für eine Weiterbehandlung, anstatt dem Wunsch zum Sterben-dürfen Rechnung zu tragen. Denn sie bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Fast sechs Jahre lang hat der Bundestag darüber diskutiert, um dem ethischen Dilemma beizukommen. Auch ein Gesetz kann dafür sicher nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Aber es kann für mehr Klarheit sorgen. Insofern muss es schon verwundern, wenn manche Abgeordnete im Bundestag der Auffassung sind, die beste Regelung bestehe darin, nichts zu regeln, also alles in der Grauzone zu belassen. Wer eine Patientenverfügung abfasst, hat sich intensiv mit dem eigenen Tod beschäftigt. Der Betroffene braucht deshalb auch ein Mindestmaß an Sicherheit, dass sein Wille eine hohe Verbindlichkeit besitzt. Im Bundestag standen dazu drei konkurrierende Gesetzentwürfe zur Abstimmung, die sich gegenseitig zu blockieren drohten. Dabei lagen sie im Ziel nahe beieinander: das Selbststimmungsrecht der Patienten zu stärken. So muss man froh darüber sein, dass eine Vorlage am Ende die notwendige Mehrheit der Abgeordneten fand. Damit hat das Parlament in dieser komplizierten Frage endlich Handlungsfähigkeit bewiesen. Eigentlich sollten noch viel mehr Menschen eine Patientenverfügung haben. Weil sie nun auch das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben steht, kann daraus etwas werden. Das Votum des Bundestages ist ein ermutigendes Signal für die notwendige individuelle Auseinandersetzung über Leben und Tod.
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