Lausitzer Rundschau: Speer zum Beispiel Brandenburgs Ex-Innenminister geht mit 51 in Ruhestand
Cottbus (ots)
Gestern verteidigte die Potsdamer Staatskanzlei die lebenslange Pension für den Brandenburger Ex-Minister Rainer Speer mit dem Hinweis, der Mann sei nicht mit goldenem Handschlag verabschiedet worden, sondern wie andere Politiker auch. Wenn also regelmäßig Unerklärliches passiert, wird es per se schon normal, so die etwas quere Logik der Regierungszentrale. Und rechtmäßig war es natürlich auch, dem Mann mitsamt all den offenen Fragen zu seinem Verhalten einen geruhsamen Lebensabend zu gönnen. Da fehlt nur noch der Hinweis, dass der eine oder andere gleichaltrige Spitzenmanager zwar nicht Steuergelder, dafür aber ein Vielfaches einstreicht. Das, was wirklich zu sagen wäre, wird verschwiegen. Nach zwanzig Jahren mehr oder weniger erfolgreicher Arbeit als Staatsdiener und einem erzwungenen Abschied hat ein 51-Jähriger es nicht verdient, dass er bis an sein Lebensende durchgefüttert wird. Und was für Speer gilt, sollte auch bei anderen gelten - bei Abgeordneten beispielsweise, die sich derzeit nach 20 Jahren im Parlament mit 55 wohlversorgt zur Ruhe setzen können. Vorbildfunktion sollten Politiker haben, sagte Matthias Platzeck, als er Speer den Rückzug nahe legte. Wenn sich nun jeder solch ein Ruhegehalt zum Vorbild nehmen würde, wäre es um den Wirtschaftsstandort Deutschland und wohl auch um die Amtsbezüge Platzecks sehr schnell schlecht bestellt. Tatsächlich sind die Politiker parteiübergreifend und mit leider zu wenigen Ausnahmen derzeit vor allem vorbildlich darin, Nebelkerzen zu werfen, wenn es um ihre wahren Privilegien geht. Die liegen - ähnlich wie bei den Beamten - in ihrer überaus großzügigen Altersversorgung. Dabei muss dann noch berücksichtigt werden, dass man in Amt und Würden offenbar schneller altert und auch als 51-Jähriger der allgemeinen Fürsorge anheimfällt. Zu diesen Nebelkerzen zählt auch das Schweigen über die Pensionshöhe für Rainer Speer. Sie lässt sich von Fachleuten allerdings jederzeit errechnen und dürfte grob geschätzt im Vergleich zu normalen Berufstätigen allein bis zu seinem 66. Lebensjahr einem Vermögensvorteil von wenigstens einer halben Million Euro entsprechen. Das ist eben kein goldener Handschlag, sondern nur das, was andere auch kassieren.
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