Lausitzer Rundschau: Noch nicht ad Acta Die Bundesregierung und das Urheberrecht im Internet
Cottbus (ots)
Die Haltung der Bundesregierung zum internationalen Handelsabkommen gegen Produktpiraterie Acta verdient nicht gerade Patentschutz. Schon bei den Verhandlungen war Deutschland, immerhin Exportvizeweltmeister, nur stiller Beobachter. Und nun heißt es plötzlich, man wolle mit der Zustimmung abwarten, wie der Europäische Gerichtshof entscheide. Vielleicht erledige sich das Thema dann von selbst. Man spürt förmlich die Angst vor der protestierenden Internetgemeinde. Dabei ist es noch nicht lange her, dass deutsche Politiker bei ihren China-Reisen den Schutz der Urheberrechte ganz oben in ihren Vorbereitungsmappen hatten. Manchmal mit Fotos von dreist abgekupferten Maschinen. Grundsätzlich ist es daher ein großer Fortschritt, dass die wichtigsten Industriestaaten nun gemeinsam an einer verbindlichen Regelung arbeiten, um sie anderen vorhalten zu können. Auch den Demonstranten muss man klar sagen: Die Freiheit zum Klauen kann nirgendwo der Weisheit letzter Schluss sein, auch nicht im Netz. Allerdings sind der Schutz des Urheberrechts im Internet und der von Patentrechten in Handel und Produktion sehr verschiedenen Dinge. Bei einer Sperre des Internets oder der Verfolgung von illegalen Downloads kann man leicht die Meinungsfreiheit verletzen, bei einer Beschlagnahme von kopierten Gucci-Taschen nicht. Also sollte man beide Bereiche auch getrennt regeln. Außerdem ist es wichtig, dass solche Abkommen, gerade wenn es um das Netz geht, transparent diskutiert werden und nicht in den Hinterzimmern der Diplomaten. Mindestens diese beiden Forderungen hätte Deutschland frühzeitig in den Prozess einbringen können, ja müssen, anstatt sich so rauszuhalten. Aber noch ist es nicht zu spät.
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