Lausitzer Rundschau: Eine Glaubensfrage BTU schließt Plagiatsfall Dähnert ab - Ruhe gibt es dennoch nicht
Cottbus (ots)
Das Fazit der Gutachter lässt keinen Zweifel: Die Vorwürfe, dass es in der Doktorarbeit des Cottbuser Vattenfall-Prokuristen Prof. Dr. Detlev Dähnert Plagiate geben würde, sind nach Prüfung durch eine Kommission der BTU Cottbus gegenstandslos. Die Universität, an der Dähnert 1999 seine Dissertation verteidigt hatte, kam nach mehr als einem halben Jahr zu diesem Ergebnis. In dem Gremium arbeitete auch ein externer Gutachter der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit. So weit, so gut, möchte man meinen. Dähnert muss sich zwar damit abfinden, dass die Juroren ihm ins Stammbuch schreiben, seine Arbeit weise an den festgestellten Problemstellen handwerkliche Schwächen auf. Doch für den Umsiedlungsexperten von Vattenfall, der zurzeit die mit der Fortführung des Tagebaus Welzow-Süd verbundene Umsiedlung von Proschim vorbereitet, könnte zumindest der öffentliche Spießrutenlauf ein Ende finden. Denn seit Dähnert im September 2011 im Internet anonym öffentlich konfrontiert wurde, begleitet ihn das Thema auf Schritt und Tritt. Dabei ist der Fall Dähnert durchaus ein besonderer. Denn die selbst ernannten Plagiatsjäger von Vroniplag hatten den anonymen Trittbrettfahrer zunächst von ihrer Seite gelöscht. Danach waren die Vorwürfe bei Vattenplag zu lesen. Später machte sich Vroniplag selbst an die Recherche und veröffentlichte im November 2011, dass sich in der Dähnert-Dissertation auf 44Prozent der Seiten Plagiate befinden würden. Daran hält Vroniplag auch weiterhin fest. Die aktuelle Erklärung der BTU-Gutachter wird lediglich zur Kenntnis genommen. Es steht Vorwurf gegen Gutachter-Fazit. Und das soll es gewesen sein? Offenbar: Das die ganze Welt verzückende superschnelle Medium Internet kann anonym anklagen. Es ist in der Lage, Personen zu stigmatisieren. Sie in existenzielle Bedrängnis zu bringen. Ohne das Visier herunterlassen zu müssen. Der Denunziation ist Tür und Tor geöffnet. Und wenn Experten zu einer gegenteiligen Einschätzung - wie im Fall Dähnert - kommen, dann wird angezweifelt, Abhängigkeit und Befangenheit unterstellt. Begutachtung zu fordern, um sie dann nicht anzuerkennen, weil sie nicht das gewünschte Resultat erbringt - das macht ratlos. Und es stellt sich die Frage, wie mit der zweifellos vielschichtigen Bewertung von Plagiatsvorwürfen umzugehen ist. Um nicht falsch verstanden zu werden. Der Diebstahl geistigen Eigentums ist nicht zu tolerieren. Markieren, Kopieren, Einsetzen, ohne auf die Quelle zu verweisen, kann kein Nachweis für wissenschaftliches Arbeiten sein. Es ist ein offenkundiger Widerspruch, wenn Verteidiger der Anonymität des Internets zugleich fordern, die Arbeit namentlich bekannter Gutachter - wie die der BTU-Kommission im Fall Dähnert - öffentlich zu machen. Widerspruch oder Glaubensfrage? Darauf muss sich jeder selbst einen Reim machen.
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