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Lausitzer Rundschau: An der Akzeptanzgrenze Zum BVG-Urteil zum Unterbringungsgesetz

Cottbus (ots)

Bei kaum einem Thema schwappen die Emotionen so hoch wie beim Umgang mit schweren Sexualstraftätern. "Wegschließen für immer" war Kanzler-Losung (Gerhard Schröder) und ist noch immer Volksmeinung, die sich entlädt, sobald solche Menschen oder ihre Therapieeinrichtungen in der Nachbarschaft auftauchen. Und es gibt noch viel radikalere Sprüche, zum Teil freilich auch geschürt. Die Rechtsprechung der obersten Gerichte stößt in diesem Bereich an eine Akzeptanzgrenze. Das galt besonders für die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Verfassungsgerichtes gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung, in deren Folge viele Sexualstraftäter freikamen. Das wird auch für das gestrige Karlsruher Urteil zum Psychiatrie-Unterbringungsgesetz gelten, das diese Folge eigentlich mindern sollte. Denn das Gericht erlaubt zwar die weitere Unterbringung ehemals sicherungsverwahrter Delinquenten, jedoch nach so strengen Kriterien, dass die Zahl sehr klein sein wird. Außerdem muss sich die psychiatrische Unterbringung vom normalen Vollzug klar unterscheiden, denn die Strafe haben die Betroffenen ja schon abgesessen. Es ist der Versuch eines Kompromisses, doch vielen wird dieses Urteil nicht reichen. Viele werden denken, die Herren und Damen Richter würden anders richten, wenn ihr eigenes Kind ein Mordopfer wäre. Das würden sie, aber dann würden sie wegen Befangenheit auch kein Urteil sprechen dürfen. Denn ihre Aufgabe ist es, unter allen Umständen die Grundrechte zu sichern, darunter das Grundrecht auf Menschenwürde und Freiheit. Und das gilt für alle. Mehr als die nun formulierten wenigen Ausnahmen von diesem Grundsatz darf sich unsere Gesellschaft um ihrer selbst willen nicht leisten. So schwer das hier auch fällt.

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