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Lausitzer Rundschau: Google und Flensburg Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Internetnutzer

Cottbus (ots)

Da könnte in den nächsten Monaten jede Menge Arbeit auf die großen Internetkonzerne zukommen. Denn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein Sieg für jene Menschen, die nicht hinnehmen wollen, dass irrelevante, persönliche und womöglich heikle Daten auf ewig im Internet über Suchmaschinen abrufbar sind. Betroffen davon dürften Abertausende Nutzer sein. Sie werden jetzt hoffentlich ihr neues Recht einfordern. Europa wehrt sich einmal mehr gegen die Macht der Internetgiganten. Und zwar zum Wohle der Bürger. Was zeigt, dass das gegenwärtige EU-Bashing einiger Wahlkämpfer an vielen Stellen ungerecht ist. Mit dem gestrigen Urteil können sich nun Google und Co nicht mehr nur darauf berufen, lediglich Übermittler von Informationen zu sein. Die Konzerne haben nach Ansicht der Richter eine klare Mitverantwortung dafür, welches Bild von einem Menschen im Netz existiert. Das ist gut und notwendig, weil die Unternehmen eine enorme gesellschaftliche Rolle spielen, die sie aber nur allzu gerne von sich wegschieben. Außerdem gibt es für das "Recht auf Vergessen" anderswo auch Vorschriften - und zwar in der nicht digitalen Welt. Wer Punkte in Flensburg gesammelt hat, kann irgendwann mit deren Löschung rechnen, wenn kein neuer Verstoß dazu kommt. Gleiches gilt für Vorstrafen. Fehlverhalten darf einem Bürger nicht für immer anhängen, so will es der Gesetzgeber, so will es die Gesellschaft. Das ist Konsens. Und das muss - so schwierig es in der Umsetzung auch ist - für das Internet genauso gelten, das allein durch Technik den Zugriff auf Informationen möglich macht, die ansonsten für immer in Vergessenheit geraten würden. Gleichwohl ist dies ein schmaler Grat, nicht zuletzt deshalb, weil das Netz auf Informationsfreiheit und der Möglichkeit des Zugriffs darauf durch jedermann fußt. Genau deshalb stellen sich Fragen der Grenzen: Was ist mit denen, die sich bewusst im Internet äußern oder dort kriminell unterwegs sind? Muss auch für sie das Recht auf Vergessen gelten? Was ist mit Nutzern, die leichtsinnig Fotos ins Netz gestellt haben und dies später bereuen? Sollen sie ein Recht auf Löschung erhalten? Ist das überhaupt technisch möglich? Das Urteil ist indirekt auch eine Mahnung an jeden Bürger, vorsichtig zu sein bei der Preisgabe eigener Daten und bei den Wegen, die er im Netz beschreitet. Zugleich darf sich der Gesetzgeber jetzt nicht zurücklehnen: Bei der geplanten europäischen Datenschutzreform sind das die Punkte, die noch nicht ausverhandelt sind und die dringend einer Regelung bedürfen. Möglichst im Sinne der Bürger. Und nicht zugunsten der ohnehin schon fast alle Lebensbereiche kontrollierenden Konzerne.

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