Lausitzer Rundschau: Urteil mit Fallstricken Karlsruhe kippt Kopftuch-Verbot
Cottbus (ots)
Über dieses Urteil dürfte noch heiß diskutiert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das pauschale Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen gekippt und gleichzeitig der Privilegierung christlicher Symbole eine Absage erteilt. Einige Bundesländer werden nun wohl ihre Gesetze ändern müssen. Kein Zweifel, die Religionsfreiheit gehört zum Kernbestand demokratisch verfasster Staaten. Und wenn eine Muslima ihren Glauben ernst nimmt, dann zählt das Kopftuch für sie untrennbar dazu. Insofern ist auch das demokratische Gut der Berufsfreiheit tangiert, dem die Richter ebenfalls Priorität einräumten. Allerdings hat das Urteil mögliche problematische Konsequenzen nicht im Blick. Die nächste Stufe weiblicher Verhüllung im Islam ist der Tschador. Und am Ende steht die Burka, die sogar das komplette Gesicht der Frau verdeckt und deshalb in der westlichen Gesellschaft als besonders perfider Ausdruck weiblicher Unterdrückung gilt. Soll demnächst auch eine Burka-Trägerin in Köln oder Stuttgart unterrichten dürfen? Die Richter verweisen darauf, dass ein Verbot möglich ist, aber nur dann, wenn eine "hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens" besteht. Was darunter genau zu verstehen ist, werden wohl abermals Gerichte klären müssen. Reichen dazu schon ein paar Pegida-Demonstranten auf dem Schulhof? Oder eine Horde rechtsgesinnter Schüler, die eine Lehrerin mit muslimischen Symbolen attackieren? Wird das dann als Argument gegen die Lehrerin verwendet? Der Schulfrieden wird mit diesem Urteil jedenfalls nicht gefördert. Wohl aber die Verunsicherung darüber, was erlaubt ist und was möglicherweise zu weit geht. Ein paar Hinweise aus Karlsruhe dazu wären hilfreich gewesen.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de
Original content of: Lausitzer Rundschau, transmitted by news aktuell