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Lausitzer Rundschau: Gut eingearbeitet Der Mindestlohn ist seit 100 Tagen in Kraft

Cottbus (ots)

Wäre der Mindestlohn ein Wesen aus Fleisch und Blut, etwa ein Politiker mit neuen Aufgaben, dann bekäme er eine Schonfrist. 100 Tage sind dafür allgemein üblich. Exakt so lange ist jetzt auch die allgemeine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde in Kraft. Doch von Schonung kann beim Mindestlohn keine Rede sein. Ganz im Gegenteil. Noch bevor er im Gesetzblatt stand, wurde kräftig draufgehauen. Von der Wirtschaft und von Teilen der Union. Und auch danach ging und geht es munter weiter. Jobkiller, Bürokratiemonster sind zentrale Schlagwörter dieser Kampagne. Gemessen an der ganzen Aufregung hat sich der Mindestlohn allerdings erstaunlich gut "eingearbeitet". Es fahren weiter Taxen durchs Land, Friseure bieten immer noch ihre Dienste an, und in den Restaurants sind die Kellner nicht ausgestorben. Kurzum, sämtliche Horrorszenarien haben sich als haltlos erwiesen. Jedenfalls nach aktuellem Stand. Das mag zunächst einmal an der blendenden ökonomischen Verfassung liegen, in der sich Deutschland schon seit längerer Zeit befindet. Fast 43 Millionen Menschen waren im vergangenen Monat beschäftigt, mehr als zwei Drittel davon sozialversicherungspflichtig. Ein neuer Rekord. Registriert wurde seit Jahresbeginn allerdings ein Abbau der Mini-Jobs. Doch soll man damit hadern? Da diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse keiner Arbeitszeitbegrenzung unterliegen, waren sie oft besonders mies entlohnt. Auch wurden Vollzeitstellen durch Mini-Jobs ersetzt, weil sich das für Arbeitgeber besser rechnete. Wegen des Mindestlohns sind Mini-Jobs aus betriebswirtschaftlicher Sicht jetzt nur noch bedingt attraktiv. Deshalb der Schwund. Für Privathaushalte findet die Neuregelung ohnehin keine Anwendung. Wie lange die Putzfrau oder das Kindermädchen dort arbeiten, will der Staat nach wie vor nicht wissen. Womit ein weiterer Grund für die wirtschaftlich insgesamt unbedenkliche Wirkungsweise des Mindestlohns umschrieben wäre: die zahlreichen Ausnahmen und Übergangsbestimmungen. Praktikanten in der Ausbildung oder im Studium zum Beispiel fallen nicht unter den Mindestlohn. Genauso wie Langzeitarbeitslose, die einen Job antreten. Saisonarbeiter in der Landwirtschaft wiederum dürfen noch bis Ende 2016 weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Ähnliche Regelungen gibt es für Fleischer und Beschäftigte in Wäschereien. Sage also keiner, die Bundesregierung hätte die Sorgen und Nöte der Betriebe im Niedriglohnbereich ignoriert. Wem das trotzdem noch zu wenig Rücksichtnahme auf deren Belange ist, dem passt offenbar die ganze Richtung nicht. Vor diesem Hintergrund scheinen die viel beklagten Bürokratielasten dann auch eher ein Vehikel zu sein, um den Mindestlohn generell auszuhebeln, anstatt ihn effektiv zu kontrollieren. Nun ist sicher nicht alles Kleingedruckte im Mindestlohn-Gesetz dazu der Weisheit letzter Schluss. Wie auch, wenn es vordem keine Blaupause gab? Wahr ist allerdings auch, dass die Dokumentation über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit des Personals schon lange vor der Einführung des Mindestlohns zu den gesetzlichen Pflichten von Arbeitgebern gehörte. Ob dies in der Vergangenheit immer beachtet wurde, ist eingedenk der jetzigen Empörung zweifelhaft. Bleibt noch die Tatsache, dass die Mindestbezahlung zu Preisanhebungen etwa im Taxigewerbe und bei anderen Dienstleistungsbranchen geführt hat. Aber das ist auch der Preis für ein bisschen mehr gesellschaftliche Gerechtigkeit. Denn überall billig einkaufen und gleichzeitig maximal verdienen - diese Rechnung kann nicht aufgehen.

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