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Lausitzer Rundschau: Kein Hartz IV für arbeitslose EU-Ausländer Grenzen des Glücks

Cottbus (ots)

Auch wenn sich ein Bezug zur aktuellen Flüchtlingssituation aufdrängen mag - mit den Asylbewerbern hat das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts zu tun. Ihr Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen funktioniert nach anderen Regeln als den für EU-Ausländer geltenden, auf die der Richterspruch aus Luxemburg ausschließlich zielt. Deshalb ist er aber nicht minder wegweisend. Zur Erinnerung: Bürger der Europäischen Union dürfen in jedem Mitgliedsland leben und dort ihr Glück versuchen. Strittig war in den vergangenen Jahren immer wieder, inwieweit der Sozialstaat einspringen muss, wenn das Glück ausbleibt. Sprich, wenn eine Schwedin oder ein Bulgare in Köln oder Leipzig arbeitslos wird. Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr verlangt, dass die deutschen Behörden jeden Einzelfall überprüfen müssten. Dieser Idee haben die Luxemburger Richter nun einen Riegel vorgeschoben. Wer nur kurz in Deutschland einen Job hatte, kann demnach nicht mit dauerhafter Alimentierung vom Staat rechnen. Eine individuelle Prüfung sei nicht nötig. Dieses Urteil kann man nur begrüßen. Zum einen erübrigt sich damit eine Unmenge an Bürokratie in den Jobcentern. Zum anderen wird klar gestellt, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU keine Einladung zum Sozialmissbrauch ist. Alles andere wäre auch politisch schwer zu vermitteln gewesen. Neu darüber nachdenken ließe sich erst, wenn aus der europäischen Währungsunion auch eine Sozialunion erwachsen würde. Doch dafür gibt es keinerlei Anzeichen. So lange die Sozialsysteme in nationaler Hand sind, muss es auch Nutzungsbeschränkungen für jene EU-Ausländer geben, die nicht zu deren Funktionstüchtigkeit beigetragen haben. Dieser Linie sind die Luxemburger Richter mit ihrem jüngsten Urteil treu geblieben. Und das ist gut so.

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