Lausitzer Rundschau: Nachträgliche Sicherungsverwahrung
Cottbus (ots)
Mit zwei Urteilen innerhalb von fünf Tagen haben die Bundesverfassungsrichter für deutliche Klarheit beim schwierigen Thema Sicherungsverwahrung gesorgt. Erst entschied Karlsruhe, dass gefährliche Straftäter auch nach ihrer Strafverbüßung in Haft bleiben können, sogar lebenslang. Gestern stellten die obersten Juristen klar, dass die nachträgliche Anordnung dieser Sicherungsverwahrung in die Verantwortung des Bundes fällt und nicht Ländersache ist. Bisher hatte sich die Bundesregierung davor gedrückt. Doch es kann nicht sein, dass der Ort, wo ein gefährlicher Straftäter einsitzt, darüber entscheidet, ob er auf freien Fuß kommt. Wer für seine Mitmenschen gefährlich ist, ist das in Bayern ebenso wie in Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg. Schon am Freitag will sich Justizministerin Brigitte Zypries sich nun mit den Ländervertretern zusammensetzen, um an einer Neuregelung zu arbeiten. Bis Ende September haben die Verfassungsrichter ihr dafür Zeit gegeben. Bis dahin, so die Richter, bleiben die verfassungswidrigen Länderregelungen in Kraft, damit zwei gefährliche Täter, die jede Therapie verweigern, nicht auf freien Fuß kommen. Inhaltliche Orientierung für die anstehende Neuregelung haben die Verfassungsjuristen mit der vorangegangenen Entscheidung schon getroffen. Danach muss jeder Fall von Gutachtern um so sorgfältiger geprüft werden, je länger die Verwahrung dauert. Wegsperren ohne Gutachten und richterliche Kontrolle ist in jedem Fall verfassungswidrig.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau
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