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Lausitzer Rundschau: Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Cottbus (ots)

Mit zwei Urteilen innerhalb von fünf Tagen haben
die Bundesverfassungsrichter für deutliche Klarheit beim schwierigen
Thema Sicherungsverwahrung gesorgt. Erst entschied Karlsruhe, dass
gefährliche Straftäter auch nach ihrer Strafverbüßung in Haft bleiben
können, sogar lebenslang. Gestern stellten die obersten Juristen
klar, dass die nachträgliche Anordnung dieser Sicherungsverwahrung in
die Verantwortung des Bundes fällt und nicht Ländersache ist. Bisher
hatte sich die Bundesregierung davor gedrückt. Doch es kann nicht
sein, dass der Ort, wo ein gefährlicher Straftäter einsitzt, darüber
entscheidet, ob er auf freien Fuß kommt. Wer für seine Mitmenschen
gefährlich ist, ist das in Bayern ebenso wie in
Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg. Schon am Freitag will sich
Justizministerin Brigitte Zypries sich nun mit den Ländervertretern
zusammensetzen, um an einer Neuregelung zu arbeiten. Bis Ende
September haben die Verfassungsrichter ihr dafür Zeit gegeben. Bis
dahin, so die Richter, bleiben die verfassungswidrigen
Länderregelungen in Kraft, damit zwei gefährliche Täter, die jede
Therapie verweigern, nicht auf freien Fuß kommen. Inhaltliche
Orientierung für die anstehende Neuregelung haben die
Verfassungsjuristen mit der vorangegangenen Entscheidung schon
getroffen. Danach muss jeder Fall von Gutachtern um so sorgfältiger
geprüft werden, je länger die Verwahrung dauert. Wegsperren ohne
Gutachten und richterliche Kontrolle ist in jedem Fall
verfassungswidrig.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau

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