Lausitzer Rundschau: Die LAUSITZER RUNDSCHAU Cottbus zu Grundsatzurteil zur Buchpreisbindung
Cottbus (ots)
Bei ebay kann man alles versteigern und dafür nehmen, was die anderen geben? Seit gestern stimmt das nicht mehr. Neue Bücher werden künftig auch im Internet ihren festgelegten Preis haben, und zwar den selben wie der Buchladen um die Ecke. Das gilt auch, wenn sie von Privatpersonen unter die Leute gebracht werden. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Grundsatzurteil. Das richtige Signal, um dem nach heißen Debatten 2002 verabschiedeten Buchpreisbindungsgesetz Nachdruck zu verleihen. Natürlich wird nach wie vor jeder Platz in seinem Bücherschrank schaffen können und das nicht mehr Gebrauchte verkaufen, auch bei ebay. Es wird auch nicht gleich einer mit Paragraphen drohen, wenn mal was Ungelesenes dabei ist. Wer aber in Mengen neue Bücher - woher auch immer er sie haben mag - unter die Leute bringt, soll sich an die Regeln halten. Die sind nicht aus Jux und Tollerei aufgestellt, sondern um den Verlagen zu ermöglichen, eine breite Palette an Literatur anzubieten, Nischen wie die Lyrik offen zu halten. Und wer von den Verlagen kostenlos zur Verfügung gestellte Rezensionsexemplare meistbietend verhökert, hat ohnehin die rote Karte verdient.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau
Rückfragen bitte an:
Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
Email: lr@lr-online.de
Original content of: Lausitzer Rundschau, transmitted by news aktuell