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Lausitzer Rundschau: Die LAUSITZER RUNDSCHAU Cottbus Cottbuser Ämter im Fall Dennis schwer belastet

Cottbus (ots)

Zum Fall des kleinen Dennis gibt es weiterhin mehr
Fragen als Antworten. Doch auch nicht jede Antwort ist
verantwortungsvoll. So hat die Cottbuser Oberbürgermeisterin Karin
Rätzel (parteilos) bereits kurz nach dem grausigen Fund der Leiche in
der Tiefkühltruhe der elterlichen Wohnung in Cottbus, jede
Mitverantwortung von städtischen Ämtern in Abrede gestellt. Dies war
völlig unverständlich, da doch Jugend-, Sozial- und Gesundheitsamt
mehrfach mit der Familie befasst waren. Ein voreiliges Abstreiten von
Fehlern und Verantwortung ist ebenso problematisch wie eine
ungeprüfte Schuldzuweisung. Seit gestern liegt nun ein erster Bericht
des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
vor. Hierin werden die städtischen Ämter, das staatliche Schulamt und
die Schule schwer belastet. Für seinen Zuständigkeitsbereich hat
Minister Steffen Reiche (SPD) klare Konsequenzen angekündigt. So
werden jetzt Vorermittlungen für Disziplinarverfahren gegen
Mitarbeiter der Schule und gegebenenfalls auch des Schulamtes
aufgenommen. Dennis hilft dies nicht mehr, aber die erforderliche
Aufklärung und weitere Konsequenzen können einen Beitrag dazu
leisten, solche Fälle künftig früher zu erkennen und das Schlimmste
zu verhindern. Umso unverständlicher ist, dass die Cottbuser
Oberbürgermeisterin trotz der Indizien aus dem Gutachten zu Fehlern
und Beanstandungen in ihrem Zuständigkeitsbereich, weiterhin keinen
Anlass für dienstrechtliche Überprüfungen sieht und jegliche
Mitverantwortung des Rathauses bestreitet. Dies sorgte gestern
nachvollziehbar für Empörung bei allen politischen Parteien in
Potsdam. Der Stadt Cottbus, den betroffenen Ämtern und ihren
Mitarbeitern hat Karin Rätzel damit nicht geholfen, sondern
geschadet. Wo mögliche Fehler und Mitverantwortung nicht zweifelsfrei
überprüft werden, lassen sie sich weder bestätigen noch entkräften.
Unerträgliche Ausflüchte können erforderliche Aufklärung nicht
ersetzen. Wenn das Verschwinden eines kleinen Junge von den
zuständigen Ämtern mehr als zweieinhalb Jahre nicht bemerkt wurde,
kann und darf niemand sagen, dass keine Fehler gemacht wurden.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau

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