Lausitzer Rundschau: Die LAUSITZER RUNDSCHAU Cottbus Cottbuser Ämter im Fall Dennis schwer belastet
Cottbus (ots)
Zum Fall des kleinen Dennis gibt es weiterhin mehr Fragen als Antworten. Doch auch nicht jede Antwort ist verantwortungsvoll. So hat die Cottbuser Oberbürgermeisterin Karin Rätzel (parteilos) bereits kurz nach dem grausigen Fund der Leiche in der Tiefkühltruhe der elterlichen Wohnung in Cottbus, jede Mitverantwortung von städtischen Ämtern in Abrede gestellt. Dies war völlig unverständlich, da doch Jugend-, Sozial- und Gesundheitsamt mehrfach mit der Familie befasst waren. Ein voreiliges Abstreiten von Fehlern und Verantwortung ist ebenso problematisch wie eine ungeprüfte Schuldzuweisung. Seit gestern liegt nun ein erster Bericht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vor. Hierin werden die städtischen Ämter, das staatliche Schulamt und die Schule schwer belastet. Für seinen Zuständigkeitsbereich hat Minister Steffen Reiche (SPD) klare Konsequenzen angekündigt. So werden jetzt Vorermittlungen für Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter der Schule und gegebenenfalls auch des Schulamtes aufgenommen. Dennis hilft dies nicht mehr, aber die erforderliche Aufklärung und weitere Konsequenzen können einen Beitrag dazu leisten, solche Fälle künftig früher zu erkennen und das Schlimmste zu verhindern. Umso unverständlicher ist, dass die Cottbuser Oberbürgermeisterin trotz der Indizien aus dem Gutachten zu Fehlern und Beanstandungen in ihrem Zuständigkeitsbereich, weiterhin keinen Anlass für dienstrechtliche Überprüfungen sieht und jegliche Mitverantwortung des Rathauses bestreitet. Dies sorgte gestern nachvollziehbar für Empörung bei allen politischen Parteien in Potsdam. Der Stadt Cottbus, den betroffenen Ämtern und ihren Mitarbeitern hat Karin Rätzel damit nicht geholfen, sondern geschadet. Wo mögliche Fehler und Mitverantwortung nicht zweifelsfrei überprüft werden, lassen sie sich weder bestätigen noch entkräften. Unerträgliche Ausflüchte können erforderliche Aufklärung nicht ersetzen. Wenn das Verschwinden eines kleinen Junge von den zuständigen Ämtern mehr als zweieinhalb Jahre nicht bemerkt wurde, kann und darf niemand sagen, dass keine Fehler gemacht wurden.
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