Lausitzer Rundschau: zu: Patientenverfügungen
Cottbus (ots)
Wann dürfen sterbenskranke Patienten den Abbruch der künstlichen Ernährung oder das Abschalten der Herz-Lungen-Maschine verlangen? Und welche Bedeutung haben dabei die so genannten Patientenverfügungen? Solche Fragen berühren ohne Zweifel den Grenzbereich unseres menschlichen Daseins. Dass die Bedingungen des Sterbens möglichst human gestaltet werden sollten, kann sicher jeder unterschreiben. Doch die Praxis kennt eine Fülle von Fällen, die durch Paragraphen schwerlich zu erfassen sind. Was ist zum Beispiel mit einem Koma-Kranken, der sich nicht artikulieren, aber womöglich doch wieder zu neuem Leben erwachen kann? Auch ein Demenzkranker muss noch längst nicht den Tod vor Augen haben, nur weil Angehörige in ihm einen hoffnungslosen Fall sehen. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Eine rechtliche Regelung der Patientenverfügung ist durchaus wünschenswert, da viele Bürger längst zu dieser Möglichkeit greifen, ohne sich über die Verbindlichkeit ihres Willens im Klaren zu sein. Die Vollstreckung einer Festlegung, die auf schwer voraussagbare Krankheitssituationen zugeschnitten ist, birgt jedoch immer die Gefahr des Missbrauchs. Der Enquetekommission im Bundestag ist deshalb zuzustimmen, wenn sie es für eine Illusion hält, dass solche Verfügungen stets klar und eindeutig umzusetzen wären. Gerade weil das Verhältnis von persönlicher Selbstbestimmung und dem Schutz des Lebens eine Gratwanderung darstellt, sind großzügig auslegbare Bestimmungen fehl am Platze. Patientenverfügungen sollten in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Das zwingt auch zur individuellen Auseinandersetzung mit einem gesellschaftlich verdrängten Thema.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau
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