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Lausitzer Rundschau: Die Lausitzer Rundschau Cottbus zum Karlsruher Urteil zu privaten Handy- und E-Mail-Daten: Guter Kompromiss

Cottbus (ots)

Wenn streitende Parteien mit einem Urteil
zufrieden sind, ist ein guter Kompromiss gelungen.
Mit seiner jüngsten Entscheidung zum Schutz von privaten Handy- und 
E-Mail-Daten hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) einen 
vernünftigen Mittelweg gefunden. Einerseits stärkt es das Recht der 
Bürger. In erster Linie bestimmen sie, welche privaten Handy-Daten 
und E-Mail-Kontakte sie an staatliche Behörden herausgeben. Zum 
anderen haben Polizei und Justiz nun aber auch das Recht, nicht nur 
bei Verbrechen wie Mord, schweren Raub oder Hochverrat solche Daten 
zu durchforsten. Sie können jetzt auch bei weniger schweren 
Straftaten etwa bei Autoschiebereien oder Betrügereien mit 
erheblichen Schäden, elektronische Speicher überprüfen.
Mit diesem Urteil haben sich die Verfassungsrichter selbst 
korrigiert, weil sie die Schwelle für das Nutzen privater Daten 
tiefer gesetzt haben als in einer früheren Entscheidung. Damit bleibt
Ermittlern ein im Kommunikationszeitalter zunehmend wichtigeres 
Instrument der Strafverfolgung erhalten.
Trotz dieser Entschärfung hat das BVG individuelle Grundrechte nicht 
ausgehebelt. Denn anders als bei der Telefonüberwachung, die heimlich
erfolgt, können sich Betroffene bei der Beschlagnahme von Handy- und 
E-Mail-Daten sofort wehren und haben dabei gute Erfolgsaussichten. 
Nicht jeder Verdacht rechtfertigt nämlich, dass Staatsanwälte und 
Polizisten Datenbanken in unbegrenztem Umfang mitnehmen und verwenden
dürfen. Staatliche Eingriffsbefugnisse sind dadurch sehr wohl 
begrenzt. Damit kann der unbescholtene Bürger leben.

Rückfragen bitte an:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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