Lausitzer Rundschau: zu: Streit über Praxisgebühr beigelegt
Cottbus (ots)
Wer keine Praxisgebühr bezahlt, muss auch die Verfahrenskosten tragen, die bei der Eintreibung der Gebühr anfallen. Das klingt eigentlich wie eine Selbstverständlichkeit. Bis das Bundesgesundheitsministerium auf diesen Trichter kam, hat es jedoch fast zweieinhalb Jahre gedauert. So lange streiten Ärzte, Krankenkassen und Politik bereits über die knifflige Frage, an wem denn die Mahngebühren hängen bleiben sollen. Bislang müssen dafür die kassenärztlichen Vereinigungen gerade stehen, denn die Praxisgebühr ist Teil der ärztlichen Vergütung. Im Ergebnis können sich Gebührenpreller aber bequem zurücklehnen, weil die medizinischen Standesvertreter die Absurdität scheuen, eine Gerichtsgebühr von 150 Euro zu begleichen, um zehn Euro Praxisgebühr einzutreiben. Tiefere Ursache des Ärgernisses ist ein politischer Webfehler der Gesundheitsreform, die im Jahr 2004 in Kraft trat. Die schon damals amtierende Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte schlicht ignoriert, dass zwischen Krankenversicherten und kassenärztlichen Vereinigungen kein Rechtsverhältnis besteht. Im Klartext: Die Grundlage für das Eintreiben der Praxisgebühr ließ der Gesetzgeber ungeregelt. Nur so konnte es im März 2005 zu einem merkwürdigen Gerichtsurteil kommen, wonach säumige Patienten nicht mit den anfallenden Gerichts- und Verwaltungskosten zu behelligen seien. Am Ende war der Ehrliche der Dumme und wer nicht zahlte, fein raus. Diese haarsträubende Ungerechtigkeit will Schmidt nun endlich per Gesetz korrigieren. Es bleibt ihr Geheimnis, warum sie nicht schon von Anfang an für klare Verhältnisse gesorgt hat.
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