Lausitzer Rundschau: zu: AOK klagt gegen Lausitzer Arzt vor dem Sozialgericht
Cottbus (ots)
Während die Gesundheitsreform den Versicherten immer mehr Belastungen aufbürdet, fahren die Pharmaunternehmen in aller Ruhe weiter schöne Gewinne ein. Es ist deshalb nur mehr als vernünftig, wenn die Krankenkassen gemeinsam mit den Ärzten darangehen, Medikamente vom Rezeptblock zu verbannen, die sich von anderen Präparaten nur durch einen höheren Preis unterscheiden. Die Ärzteschaft ist gut beraten dabei mit den Krankenkassen und nicht mit den Pharmareferenten an einem Strang zu ziehen. Denn was bei Pillen und Tropfen gespart wird, kann dazu dienen, die Bezahlung der Ärzte zu verbessern. Ob das Schreiben der Märkischen AOK dazu den richtigen Ton getroffen oder vielleicht überzogen hat, kann den Versicherten egal sein. Ein niedergelassener Arzt, der dagegen vorgehen will, soll sich direkt an die Krankenkasse wenden oder die Kassenärztliche Vereinigung einschalten. Der Patient, der mit der vermeintlich falschen Chipkarte in die Praxis kommt, ist die falsche Adresse für diesen Streit. Denn es geht anders als bei anderen Auseinandersetzungen hier nicht darum, ob der Arzt für seine Arbeit angemessen entlohnt wird, sondern um das richtige Medikament für den Patienten. Der kann sich dann bei seiner Kasse beschweren, wenn er nicht das bekommt, was er zu brauchen glaubt. Über die Therapie soll und muss der Arzt den Patienten beraten. Über die richtige oder falsche Wahl der Krankenversicherung nicht.
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