Lausitzer Rundschau: Schäuble will entführte Flugzeuge abschießen lassen Leben gegen Leben?
Cottbus (ots)
Im Mai hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz gekippt. Der Staat darf nicht über das Leben Unschuldiger verfügen. Er darf eine von Terroristen entführte Verkehrsmaschine nicht abschießen, auch wenn damit ein schwerer Anschlag verübt werden soll. Deutschlands oberste Richter haben damit einen moralischen Grenzstein gesetzt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble versucht jetzt ihn zu umgehen, indem er den terroristischen Angriff als Verteidigungsfall definieren will, damit die Bundeswehr zum Einsatz kommen darf. "Sonstige Angriffe auf die Grundlagen des Gemeinwesens" soll die Formulierung im Grundgesetz lauten. Sofern damit ein Flugzeug gemeint sein sollte, in dem nur Attentäter sitzen, wäre das in Ordnung. Aber wann kommt das vor und wer weiß sicher, dass es so ist? Die Formulierung ist unscharf. Letztlich unterstellt sie das Recht auf Leben der Lageanalyse der Militärs. Und sie verwischt außerdem die bestehende Trennung von Polizei und Armee im Innern bis zur Unkenntlichkeit. Den für die innere Sicherheit des Landes zuständigen Politiker treibt die fürchterliche Frage an, vor der jeder Entscheidungsträger in einer solchen Situation steht - Leben gegen Leben? Doch schon wer sich dieser Fragestellung unterwirft, hat verloren. Der Terrorismus ist mit herkömmlichen Mitteln bei Konzentration aller Kräfte beherrschbar. Es bleibt aber ein Restrisiko. Mit ihm zu leben ist jedoch besser, als mit einer Anpassung unseres Grundgesetzes an die Gesetze jener, denen das Leben nichts wert ist.
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