Lausitzer Rundschau: Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug Besserung nach Kassenlage
Cottbus (ots)
Es waren wie so oft in den vergangenen Jahren wieder mal die Verfassungsrichter, die auf ein Versäumnis der Politik hingewiesen haben. Während der Strafvollzug für Erwachsene durch Gesetz geregelt ist, gelten in der Jugendhaft bisher nur Verwaltungsvorschriften. Nun müssen bis Jahresende in allen Bundesländern gesetzliche Normen für die Inhaftierung Jugendlicher und Heranwachsender her. Denn bei ihnen soll der Erziehungsgedanke klar im Vordergrund der Haftzeit stehen. Ein Gesetzentwurf von neun Bundesländern, darunter Brandenburg, zeigt deutlich, dass die Fachleute die Knackpunkte und bisherigen Defizite im Jugendstrafvollzug kennen: Nächtliche Einzelunterbringung als wichtige Gewaltprävention, bessere Entlassungsvorbereitung, mehr Kontakt zu Familien und Freunden, mehr Sport und Freizeitangebote. Und nicht zuletzt muss es mehr besondere Haftplätze für die immer größere Zahl stark verhaltensauffälliger Gefangener ohne soziale Strukturen geben. Das alles kostet Geld und schon jetzt wird deutlich, dass in einem neuen Gesetz vermutlich nur das wirklich festgezurrt werden wird, was mit wenig finanziellem Aufwand zu bewerkstelligen ist. In einigen Punkten wird es zu butterweichen "Soll"-Formulierungen kommen. Politik nach Kassenlage. Recht so, wird es an manchem Stammtisch tönen. Ein Jugendknast sei schließlich kein Schullandheim. Doch dieser Gedanke reicht gerade bis zur Stammtischkante, nicht weiter. Jeder Jungkriminelle, der eine Haftanstalt so verlässt, wie er sie betreten hat, wird durch weitere Straftaten, Prozesse und Inhaftierungen erst richtig teuer. In Resozialisierung junger Strafgefangener investiertes Geld ist gut angelegt.
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