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Lausitzer Rundschau: Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug Besserung nach Kassenlage

Cottbus (ots)

Es waren wie so oft in den vergangenen Jahren
wieder mal die Verfassungsrichter, die auf ein Versäumnis der Politik
hingewiesen haben. Während der Strafvollzug für Erwachsene durch 
Gesetz geregelt ist, gelten in der Jugendhaft bisher nur 
Verwaltungsvorschriften. Nun müssen bis Jahresende in allen 
Bundesländern gesetzliche Normen für die Inhaftierung Jugendlicher 
und Heranwachsender her. Denn bei ihnen soll der Erziehungsgedanke 
klar im Vordergrund der Haftzeit stehen.
Ein Gesetzentwurf von neun Bundesländern, darunter Brandenburg, zeigt
deutlich, dass die Fachleute die Knackpunkte und bisherigen Defizite 
im Jugendstrafvollzug kennen: Nächtliche Einzelunterbringung als 
wichtige Gewaltprävention, bessere Entlassungsvorbereitung, mehr 
Kontakt zu Familien und Freunden, mehr Sport und Freizeitangebote. 
Und nicht zuletzt muss es mehr besondere Haftplätze für die immer 
größere Zahl stark verhaltensauffälliger Gefangener ohne soziale 
Strukturen geben.
Das alles kostet Geld und schon jetzt wird deutlich, dass in einem 
neuen Gesetz vermutlich nur das wirklich festgezurrt werden wird, was
mit wenig finanziellem Aufwand zu bewerkstelligen ist. In einigen 
Punkten wird es zu butterweichen "Soll"-Formulierungen kommen. 
Politik nach Kassenlage.
Recht so, wird es an manchem Stammtisch tönen. Ein Jugendknast sei 
schließlich kein Schullandheim. Doch dieser Gedanke reicht gerade bis
zur Stammtischkante, nicht weiter.
Jeder Jungkriminelle, der eine Haftanstalt so verlässt, wie er sie 
betreten hat, wird durch weitere Straftaten, Prozesse und 
Inhaftierungen erst richtig teuer. In Resozialisierung junger 
Strafgefangener investiertes Geld ist gut angelegt.

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Rückfragen bitte an:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
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