Mitteldeutsche Zeitung: zu Bahnstreik
Halle (ots)
Das Urteil war zu erwarten. Wie soll man einer Gewerkschaft verbieten, bei einem Streik wirtschaftlichen Schaden anzurichten, ohne deren verfassungsmäßig verbrieftes Streikrecht über die Maßen einzuschränken? Hätten die Richter an dem bizarren vorinstanzlichen Urteil des Chemnitzer Arbeitsgerichts festgehalten, dann hätte spätestens das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Lokführern zu ihrem Recht verholfen. Die GdL wird es sich jetzt nicht mehr nehmen lassen, ab Anfang kommender Woche auch den Güterverkehr zu bestreiken. Eine andere Frage indes ist, ob die absehbare Verschärfung der Gangart an der Streikfront Bahn und GdL einer Verhandlungslösung näher bringt. Wohl kaum.
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