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Mitteldeutsche Zeitung: zu Ramelow und Verfassungsschutz

Halle (ots)

Ein wichtiger Sieg für Meinungsfreiheit und
Persönlichkeitsrechte! Das Kölner Verwaltungsgericht hat klipp und 
klar festgestellt, dass Verfassungsschützer von Bund und Ländern bei 
der Datensammelei über den Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow aus 
der Links-Fraktion über die Stränge geschlagen haben. Der Geist der 
freiheitlichen Verfassung wurde nicht geschützt, sondern geschwächt -
durch stures Beharren auf einmal angenommenen Verdachtsmomenten 
gegenüber einem vermeintlichen Linksextremisten. Auch wenn dieses 
Urteil noch nicht rechtskräftig ist: Es zeigt Grenzen auf. 
Antikapitalistische Bekenntnisse sind eben noch längst kein Beleg für
Planspiele zur Errichtung einer Diktatur.

Pressekontakt:

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Chefredaktion
Tel.: 0345 565 4300

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