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Mitteldeutsche Zeitung: Rechtsschutz für Soldaten Nach Tötung einer Frau und zweier Kinder in Afghanistan Anwalt des Bundeswehrsoldaten hält mögliche Anklage für fatal

Halle (ots)

Der Feldwebel aus dem brandenburgischen Storkow, der
am 28. August in der Nähe des nordafghanischen Kundus aus Versehen 
eine Frau und zwei Kinder erschoss, und sein deutscher Anwalt Klaus 
Lübke kommunizieren aus Sorge, abgehört zu werden, ausschließlich mit
Hilfe verschlüsselter E-Mails. "Ich habe mit meinem Mandanten noch 
keine Silbe gesprochen", sagte Klaus Lübke der in Halle erscheinenden
"Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). Die Telefone am 
Hindukusch hätten "große Ohren". Der Anwalt des Feldwebels warnte im 
Übrigen vor rechtlichen Konsequenzen für seinen Mandaten, der an 
einem Checkpoint offenbar aus Angst vor einem Selbstmordanschlag auf 
ein Fahrzeug feuerte, weil dieses trotz mehrerer Warnschüsse nicht 
angehalten hatte. "Eine Anklage oder gar eine Verurteilung wären 
fatal. Dann kann sich die Bundeswehr gleich aus allen 
Auslandseinsätzen zurückziehen." Die Akzeptanz solcher Einsätze unter
den Soldaten würde dann rapide sinken. Gegen den Feldwebel wird von 
der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder ermittelt. Er leistet nach 
Angaben Lübkes nach wie vor seinen Dienst in Afghanistan. Mit der 
Entscheidung, ob das Verfahren eingestellt oder gegen seinen 
Mandanten Anklage erhoben wird, rechnet der Anwalt Ende Dezember.

Pressekontakt:

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Tel.: 0345 565 4300

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