Mitteldeutsche Zeitung: zu nachträgliche Sicherungsverwahrung
Halle (ots)
Die Straftäter haben keinen Grund zum Jubeln. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat lediglich die Prinzipien eines Rechtsstaates konsequent ausgelegt. Aber er hat es mitnichten abgelehnt, dass eine Gesellschaft sich vor besonders gefährlichen Kriminellen durch Sicherungsverwahrung schützt. Es mag richtig sein, den Vollzug der Sicherungsverwahrung zu verändern und immer wieder neu zu prüfen, ob man nicht wirklich resozialisierbaren Gefangenen eine Rückkehr ins Leben verbaut. Aber die theoretische Diskussion übersieht leicht, dass wir hier nicht über Ladendiebe oder Zechpreller reden, sondern über Mörder, Vergewaltiger und andere Schwerkriminelle, die oft mehrfach verurteilt worden sind.
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