Mitteldeutsche Zeitung: zu Gäfgen
Halle (ots)
Der Fall Gäfgen steht inzwischen für die Widersprüche, die mitunter zwischen Recht und Rechtsempfinden klaffen. Dass eine Frankfurter Strafkammer den Vernehmungsbeamten und den damaligen Vize-Polizeipräsidenten rechtskräftig wegen des Verstoßes gegen das Folterverbot verurteilt hat, war nötig. Aber es war der hochrangige Polizist gewesen, der selbst in einer Aktennotiz auf das strafbare Verhalten aufmerksam gemacht hatte, mit dem er das Leben des Kindes noch retten zu können glaubte: Gäfgen war bei der Geldübergabe festgenommen worden, hatte aber über das Schicksal von Jakob von Metzler geschwiegen. Dass der Junge schon tot war, konnten die Ermittler allenfalls erahnen, nicht wissen.
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