Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Hahn in Sachsen
Halle (ots)
Erstens wird die Justiz im Freistaat offenbar erst dann richtig munter, wenn es gegen Linke geht. Zweitens hat sie von einem zentralen Gebot des Rechtsstaates augenscheinlich noch nie etwas gehört - dem der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Und drittens sollte es sich für Schwarz-Gelb in Dresden von selbst verbieten, im Fall Hahn mit der NPD zu stimmen. Zu allem Überfluss müssen sich die sächsischen Behörden aktuell auch noch auf das Bundesversammlungsgesetz stützen, weil das Landesversammlungsgesetz nichtig ist. Kein Zweifel: Verheerender geht es kaum. Es gibt allen Anlass, sich um die Liberalität im Nachbarland ernsthafte Sorgen zu machen.
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