Mitteldeutsche Zeitung: zu Fünf-Prozent-Klausel
Halle (ots)
Ja, wenn das Straßburger Parlament ein richtiges Parlament - wie der Bundestag - und nicht mit 162 vertretenen Parteien heillos zersplittert wäre, ja dann wäre der Schutz seiner Funktionsfähigkeit durch die Fünf-Prozent-Hürde geboten. Aber so, sagen die Bundesverfassungsrichter, verstößt sie bei der Wahl zum Europa-Parlament gegen die Wahlrechtsgleichheit. Man kann dem EU-Parlament zwar anders bescheinigen, dass es kein echtes Parlament, keine tatsächliche Legislative und kein ernstzunehmender Kontrolleur der Brüsseler Exekutive ist, aber so geht es natürlich auch. Das Urteil enthält noch eine andere Botschaft: Die FDP zieht garantiert ins nächste Europa-Parlament ein. Wenn das keine gute Nachricht ist.
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