Mitteldeutsche Zeitung: zur FDP
Halle (ots)
Tradition hin, Tradition her, die liberalen Programmatiker stapeln hoch, wenn sie behaupten, das Bundesverfassungsgericht habe da mit dem "Halbteilungssatz" eine "Leitplanke" nahe gelegt. Denn 2006 hat Karlsruhe seine Idee aus den 90er Jahren wieder verworfen, dass der Staat verfassungsverbindlich nicht mehr als ungefähr die Hälfte eins Einkommens abschöpfen darf. Seriös ist derlei falsche Patenbehauptung nicht. Ob die Wachstumsidee aus Zeiten des Wirtschaftswunders zum neuen Renner wird, muss bezweifelt werden. Als Alleinstellungsmerkmal geht sie auf keinen Fall durch.
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