Mitteldeutsche Zeitung: zu Strafen für Steuerhinterziehung
Halle (ots)
Bewährungsstrafen gibt es nur noch in absoluten Ausnahmefällen. Die gestern ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist hier von erfreulicher Klarheit. Die Richter bestätigen ihre bereits im Jahr 2008 festgezurrte Linie, an die sich das Landgericht Augsburg im Falle eines Geschäftsmannes nicht zu halten gedachte. Der Mann hatte seine Einkommensteuer um 1,1 Millionen Euro "verkürzt", wie es im Beamtenjargon so schön heißt. Die spitzfindige Begründung, warum er trotz eines besonders schweren Falls von Steuerhinterziehung mit einer Bewährung davon kommen sollte: Die Summe kam bei zwei Steuerdelikten zusammen, die jeweils für sich unter der Million-Grenze lagen. Gut, dass sich die Richter nicht auf derartige Haarspaltereien eingelassen haben.
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