Mitteldeutsche Zeitung: zu Karlsruher Urteil über Telekommunikationsüberwachung
Halle (ots)
Es ist die Pflicht des Staates, Verbrecher zu verfolgen, aber er muss die Verhältnismäßigkeit wahren. Das ist der Kern des Urteils, das die Verfassungsrichter gesprochen haben. Ein Staatsanwalt darf sich nicht bei Belieben das Passwort zu einem E-Mail-Account beschaffen, die Polizei darf nicht bei jeder Bewegung im Internet aus dem Verdacht heraus die Information anfordern, welcher Nutzer dahintersteht. Die Bereitschaft, die Kommunikation von Bürgern zu überwachen, ist auf Seiten des Staates deutlich gestiegen. Derlei Eingriffe in das grundgesetzlich garantierte Post- und Fernmeldegeheimnis sollen aber nur legitim sein bei schweren Straftaten, so die Richter.
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