Mitteldeutsche Zeitung: zu Steuerabkommen
Halle (ots)
Die Namen der deutschen Vermögenden darf die Schweiz weiter für sich behalten. Den automatischen Informationsaustausch, den die EU durchsetzen möchte, wird es nach diesem Abkommen ebenso nicht geben. Und noch ein Schwachpunkt: Bis zum angestrebten Inkrafttreten des Abkommens im Jahr 2013 haben deutsche Steuerflüchtlinge Zeit, ihr Geld in die Karibik oder nach Singapur zu verlagern. Erst danach wird die nachträgliche Abgabe fällig, mit der Deutschland sich einen Teil der entgangenen Steuern sichert. Also Eingriffe erst für die Zukunft und mit einem monatelangen Vorlauf und nicht rückwirkend - das ist die Einladung zu Missbrauch.
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