Mitteldeutsche Zeitung: MZ zu Altersdiskriminierung
Halle (ots)
Der Bundesgerichtshof hat nun ein Grundsatzurteil gegen ganz offene Altersdiskriminierung gefällt. Der ehemalige Geschäftsführer der Kölner Kliniken hat Anspruch auf Schadensersatz und zusätzliches Schmerzensgeld, weil das Unternehmen den Vertrag mit dem damals 62-Jährigen allein aus Altersgründen nicht verlängert hat. Den Job bekam ein 41-Jähriger. Das war 2008. Inzwischen hat sich die gesellschaftliche Realität gewandelt, und das Bewusstsein dazu. Die demografische Entwicklung führt dazu, dass Unternehmen bald froh sein werden, wenn der 62-Jährige seinen Vertrag verlängert. Weil es den 41-Jährigen Konkurrenten gar nicht mehr gibt.
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