Mitteldeutsche Zeitung: zu Ärztefehlern
Halle (ots)
Die Erkenntnis, dass man Fehler offen benennen muss, um aus ihnen lernen zu können, setzt sich immer stärker durch. Fehlermeldesysteme und Datenbanken wurden aufgebaut, auf Fortbildungen werden Strategien zur Fehlervermeidung gelehrt. Und dennoch wird es etwa in der Hektik des Klinikalltags auch weiterhin Behandlungsfehler geben. Die Geschädigten haben dann Anspruch auf Entschädigung. Doch zur Durchsetzung ihrer Rechte müssen sie den Ärzten beweisen, dass der erlittene Schaden tatsächlich auf den Behandlungsfehler zurückgeht. Das ist vielfach unmöglich. Schwarz-Gelb hat zwar ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Aber die dringend nötige Umkehr der Beweislast zulasten der Ärzte hat sie ausgeklammert.
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