Mitteldeutsche Zeitung: zu Wahlrecht
Halle (ots)
Der Bürger muss sicher sein, dass er wählt, was er wählt. Wie der Bundestag, diesem Grundsatz nun Rechnung trägt, hat das Gericht der Politik überlassen. Ein neues Wahlrecht muss mindestens fünf Monate vor der nächsten Bundestagswahl im Gesetzblatt stehen, damit diese ordnungsgemäß abgehalten werden kann. Die Koalition wäre gut beraten, diesmal zu dem bewährten Grundsatz zurück zu kehren, Wahlrechtsänderungen einvernehmlich mit der Opposition zu verabschieden.
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