Mitteldeutsche Zeitung: zu Wahlrecht
Halle (ots)
Jede Wählerstimme muss gleich viel wert sein - egal für wen sie abgegeben wird. Weil das Bundesverfassungsgericht dies nicht mehr gewährleistet sah, erklärte es das bisherige Wahlrecht für grundgesetzwidrig. Auch die neue Regelung wird im Kleingedruckten hoch kompliziert, aber der Grundsatz ist klar: Wenn die Wähler eine Partei mehr Wahlkreise gewinnen lassen, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen, bekommt auch die Konkurrenz mehr Abgeordnete. Diese Sitzvermehrung ist auf zwei Arten vermeidbar: Entweder der Bundestag verkleinert seine Normalgröße, wie er das schon einmal tat. Dazu fehlt aktuell die Kraft. Oder die Wähler lassen das Splitting sein.
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