Mitteldeutsche Zeitung: zu Deals im Strafrecht
Halle (ots)
Der Niedergang des guten alten Strafprozesses ist nicht aufzuhalten - das Bundesverfassungsgericht sorgt nur dafür, dass sich der Abstieg in geordneten Bahnen vollzieht. Nichts anderes besagt die Entscheidung der Karlsruher Richter, mit der sie die umstrittenen Absprachen in Strafverfahren im Prinzip billigen, aber die Gerichte ermahnen, sich dabei strikt an Recht und Gesetz zu halten. Das heißt: Absprachen zwischen Angeklagten und Gerichten, wonach für ein Geständnis Strafnachlass gewährt wird, sind nur zulässig, wenn sie transparent sind und dokumentiert werden. Vor allem ist offensichtlich, dass der Deal zu einem Zwei-Klassen-Strafrecht führt: In Betracht kommt er nur in schwierigen Verfahren, der Prozess über einen Ladendieb lässt sich auch ohne Absprache schnell beenden.
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