Mitteldeutsche Zeitung: zu Homo-Ehe
Halle (ots)
Im Zentrum der Urteilsbegründung steht der Gleichheitsgrundsatz. Homosexuelle Paare treten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für einander ein, sie sind nach einer Trennung verpflichtet, sich den Zugewinn zu teilen und dem Partner Unterschiede in der Altersvorsorge auszugleichen. All das läuft so wie in einer Ehe zwischen Mann und Frau, so dass es keinen sachlichen Grund gibt, im Steuerrecht zu unterscheiden. Das Urteil ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichbehandlung. Deutschland kann insgesamt stolz sein auf seine Offenheit. Es ist gut, dass die Verfassungsrichter diese gelebte Gleichstellung auch im Steuerrecht durchsetzen. Noch besser wäre es, wenn die Politik beim nächsten Mal selbst den Mut dazu aufbrächte.
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