Mitteldeutsche Zeitung: zu Urteil Gaspreise
Halle (ots)
Es ist ein Urteil gegen das Kleingedruckte. Es rückt, was manche Energieunternehmen ganz gern im Graubereich belassen hätten, in grelles Licht: Die Kunden müssen von ihren Energieversorgern klar und verständlich darüber unterrichtet werden, warum das Gas demnächst (schon wieder) teurer wird. Andernfalls sind die Preiserhöhung nicht wirksam und begründen Rückzahlungsansprüche. Der Bundesgerichtshof hat dem Verbraucherschutz einen Dienst erwiesen. Die Versorgung mit Energie zählt zu den Grundbedürfnissen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Verbraucher erfahren, weshalb der Preis der Grundversorgung steigen soll.
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