Mitteldeutsche Zeitung: zum Limburger Bischof
Halle (ots)
Die Strafen für Meineid sind hart, weil die Justiz erwarten muss, dass dem unter Eid gesprochenen Wort zu vertrauen ist. Darum ist die Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage von 20 000 Euro fast eine Gnade weltlicher Gewalt gegenüber dem Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, der verdächtig war, mit falschen eidesstattlichen Angaben gegen einen Bericht über sein Luxusleben vorgegangen zu sein. Immerhin: Zahlt Tebartz-van Elst, ist die Sache für den Bürger Tebartz-van Elst erledigt. Nicht aber für den Bischof Tebartz-van Elst. Denn ein zweites Gesetz gilt ausnahmslos für jede Lüge und für jeden Christen, erst recht für einen Bischof. Es ist das achte Gebot: "Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten."
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