Mitteldeutsche Zeitung: zur Vorratsdatenspeicherung
Halle (ots)
In seiner Einschätzung folgt Cruz Villalón damit in weiten Teilen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010. Mehr Datenschutz und höhere Zugriffshürden verlangte Karlsruhe damals. Die Richter erklärten die Speicherung für sechs Monate, wie sie in Deutschland galt, an sich aber als "nicht schlechterdings unvereinbar" mit dem Grundgesetz. Auch wenn man es für schwer erträglich hält, dass Bürger unter eine Art Generalverdacht gestellt werden, ist eine Speicherung der Telefonverkehrsdaten mit der Verfassung vereinbar.
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