Mitteldeutsche Zeitung: zu Bundesverfassungsgericht
Halle (ots)
Die deutschen Verfassungsrichter haben erstmals einen Fall an den EuGH verwiesen. Er soll entscheiden, ob die Europäische Zentralbank bei der Euro-Rettung ihre Kompetenzen überdehnt hat. Doch hinter der scheinbaren Geste der Kooperation verbirgt sich ein Affront. Im konkreten Fall ist Karlsruhe so eindeutig unzuständig, dass sogar manche Verfassungsrichter Skrupel hatten, sich einzumischen. Außerdem wird dem EuGH nicht wirklich die Entscheidung überlassen. Die Karlsruher haben schon erklärt, dass sie das Rettungsprogramm der EZB für rechtswidrig halten. Der EuGH muss damit rechnen, dass Karlsruhe eine gegenteilige Entscheidung aus Luxemburg nicht akzeptieren würde. Statt von Kooperation könnte man auch von einer Erpressung sprechen.
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