Mitteldeutsche Zeitung: zu Oppositionsrechten
Halle (ots)
Dass CDU/CSU und SPD den durch die Bundestagswahl auf ein ungesundes Maß geschrumpften Fraktionen von Grünen und Linken jetzt mehr Redezeit gewähren, ihnen die Möglichkeit geben, Untersuchungsausschüsse oder Enquetekommissionen durchzusetzen, und das in der Geschäftsordnung des Bundestages festschreiben will, ist gut. Es hilft nicht nur den Oppositions-fraktionen, sondern auch dem Parlament. Aber warum weigern sich Union und SPD, durch eine Änderung des Grundgesetzes der Opposition die Normenkontrollklage zu ermöglichen? Diese Klage soll Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes beseitigen. Der Minderheit dies zu verweigern, zeugt vom falschen Selbstbewusstsein der Mehrheit.
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