Mitteldeutsche Zeitung: zu Schwarzarbeit
Halle (ots)
Die neue Rechtsprechung ist dennoch ausgewogen. Man muss das aktuelle Urteil im Zusammenhang mit einer anderen Entscheidung vom August 2013 betrachten. Damals hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Auftraggeber von Schwarzarbeit keinen Anspruch auf Gewährleistung haben. Schwarzarbeiter müssen also Fehler nicht ausbügeln, selbst wenn sie bezahlt wurden. Damit gehen künftig beide Seiten ein Risiko ein, wenn sie Geschäfte am Fiskus vorbei machen wollen. Der Schwarzarbeiter kann nicht sicher sein, dass er bezahlt wird und der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf mangelfreie Leistung. Das Signal der Justiz ist richtig. Wer den Staat betrügen will, muss künftig selbst sehen, wie er zurecht kommt. Dass man bisher auf die Hilfe staatlicher Gerichte hoffen konnte, war inkonsequent.
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